Bundessportgericht hebt HBL-Bescheid auf – Löwen behalten zwei Punkte gegen Lemgo
Die 2. Kammer des Bundessportgerichts hat den Bescheid der DAIKIN Handball-Bundesliga aufgehoben, der den Rhein-Neckar Löwen die Punkte aus dem Spiel gegen den TBV Lemgo-Lippe aberkannt hatte. Die Löwen hatten Einspruch eingelegt, weil ein Spieler im Kader stand, dessen Anti-Doping-Schiedsvereinbarung nicht vorlag, aber nicht eingesetzt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Rechtsgrundlage für die Spielwertung nicht ausreichend war und erlaubte den Löwen, die zwei Punkte zu behalten. Löwen-Geschäftsführer Holger Bachert betonte die Wichtigkeit einer klaren rechtlichen Grundlage und der Weiterentwicklung des Regelwerks.
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